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Mängelbeseitigung

Wiederkehrende Ordnungsprüfungen / „TÜV“- Prüfung

Die gesetzlichen Vorschriften bei Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können sich im Laufe einiger Jahre ändern, ohne dass Sie als Betreiber davon etwas mitbekommen. Wir als kompetenter Partner an Ihrer Seite stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sollten an Ihrer Anlage durch einen Sachverständigen Mängel festgestellt werden, die beseitigt werden müssen, sind Sie bei uns genau richtig: Wir beheben alle Beanstandungen des Sachverständigen und bringen Ihre Anlage auf den neusten Stand der Vorschriften und Technik.

Gerne arbeiten wir auch mit dem Sachverständigen zusammen oder erledigen für Sie alles aus einer Hand und bringen einen Sachverständigen Ihrer Wahl gleich mit. Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage