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Entleerung, Reinigung & Entsorgung

Abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist spätestens dann aus dem Abscheider zu entnehmen, wenn 80% der maximalen Leichtflüssigkeitsschichtdicke erreicht ist. Für den Schlammfang gilt als Grenzwert für die Entsorgung 50% der Schlammfanghöhe
(s. Angaben auf dem Typschild).

Für die ordnungsgemäße Leerung und Entsorgung der Anlage sowie für die gefahrlose Beseitigung der Stoffe sind zudem die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Rahmen der Entsorgung ist die Anlage auch zu reinigen und anschließend wieder zu befüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage