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Generalinspektion

Nach DIN 1999-100 ist wiederkehrend alle 5 Jahre eine Generalinspektion der Anlage vorzunehmen. Hierzu ist die Qualifikation eines Fachkundigen erforderlich. Wir erfüllen die dafür notwendigen Vorgaben und besitzen die erforderlichen Zertifizierungen.

Um eine ganzheitliche Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage und des sachgemäßen Betriebs erhalten zu können, hat der Betreiber der Anlage sicherzustellen, dass die Beauftragung von qualifizierten Fachkundigen erfolgt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage